Die Genehmigung zur Teilnahme an der Psychosomatischen Grundversorgung ist Voraussetzung für die Teilnahme an den neuen Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung der BKKen, EKen sowie LKKen.
Mit der Bayerischen Landesärztekammer wurde in Anlehnung an die „Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung“ vereinbart, dass diese Qualifikation in 62 Stunden erreicht werden kann.
Dies betrifft ausschließlich Ärztinnen und Ärzte, die
• mindestens fünf Jahre eigenverantwortlich eine hausärztliche Praxis (Stichtag 31.12.2011) geführt und nach der Weiterbildungsordnung von vor 2004 ihre Weiterbildung in Allgemeinmedizin abgeschlossen haben
• sowie hausärztliche Internisten, deren Weiterbildung in keiner Version die Psychosomatische Grundversorgung zum Inhalt hatte.
Der erste Teil (32 Stunden) ist wie folgt gegliedert:
Theorieweiterbildung im Umfang von 12 Stunden (davon 6 Stunden Theorie durch Selbststudium mit Hilfe eines Studienbriefes)
• Theorie der Arzt-Patienten-Beziehung
• Kenntnisse in der Abgrenzung psychosomatischer Störungen
• Differential-Indikationen von Psychotherapieverfahren
• Abgrenzung psychosomatischer Störungen
Verbale Intervention im Umfang von 20 Stunden
• Vermittlung und Einübung verbaler Interventionstechniken
Die Reflexion der Arzt-Patientenbeziehung durch kontinuierliche Arbeit in Balintgruppen von mindestens 30 Stunden Dauer kann nach Absolvierung des Kurswochenendes regional innerhalb eines halben Jahres erbracht werden. Den Kursteilnehmern werden entsprechende Angebote unterbreitet.
Termine und Anmeldung siehe Fortbildungskalender



